Lt. Satzung besteht der Vorstand aus 6 Mitgliedern, die sich wie folgt verteilen:
- zwei Mitglieder der Augenabteilung der Charité – Universitätsmedizin Berlin:
Der jeweilige Klinikdirektor sowie ein von der Mitgliederversammlung zu wählender Arzt.
- zwei Mitglieder der bettenführenden, ophthalmologischen Hauptabteilungen aus Berlin oder/und Brandenburg
- zwei Mitglieder aus der Gruppe der niedergelassenen Augenärzte aus Berlin und/oder Brandenburg.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt, wählbar sind nur Mitglieder der Gesellschaft. Der Vorstand bleibt im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt wird.